Waffen-Blog.net

Waffen und Waffenrecht in Deutschland
Subscribe

Flyer zum Messerverbot

March 06, 2008 Von: Nightingale Kategorie: Waffenrecht 1 Kommentar →

Download Flyer:
http://www.waffen-blog.net/data/Flyer_Messerverbot.pdf

Lügen für Deutschlands Sicherheit?

March 03, 2008 Von: Nightingale Kategorie: Waffenrecht Noch keine Kommentare →

Über das Forum Waffen-Online wurde ein Skandal aufgedeckt. Bei der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses zum Thema Verschärfung des Waffenrechts am 13. Februar 2008 wurde durch den Kriminaldirektor Oliver Tölle (Berlin) ein Überwachungsvideo aus dem Eingangsbereich einer Videothek vorgeführt. Das Video zeigt den Messerangriff eines abgewiesenen Gastes auf zwei Türsteher. Laut Aussage von Kriminaldirektor Oliver Tölle hätten beide Türsteher “die Nacht nicht überlebt”. Die anwesenden Parlamentarier waren sichtbar schockiert.

(more…)

Der Knubbel muß weg!

February 25, 2008 Von: Nightingale Kategorie: Waffenrecht Noch keine Kommentare →

In Internetforen wird derzeit eifrig darüber diskutiert, wie man mit dem Messerverbot der Bundesregierung umgehen kann. Das Portal Gourmet Report  empfielt beispielsweise seinen Lesern:

Hobbyköche können Messer mit über 12 cm Klingenlänge weiterhin zur Ausübung ihres Hobbys benutzen, müssen diese aber – genau wie auch Profiköche – verschlossen von zu Hause zum Ort der Hobbyausführung transportieren. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Transportbehältnis könnte ein Koffer sein wie der abschließbare “P-28 Chroma type301″ Messerkoffer.

(more…)

Verschärfung des Waffenrechts

February 24, 2008 Von: Nightingale Kategorie: Waffenrecht 1 Kommentar →

taschanemesserAm 22.02.2008 wurde mit den Stimmen der großen Koalition sowie der Grünen und der Linken eine Verschärfung des Waffenrechts beschlossen, bei dem erstmals in der Geschichte Deutschlands Kinderspielzeug und Taschenmesser in den Geltungsbereich des Waffengesetzes überführt wurde.

Der neue §42 des WaffG zum “Verbot des Führens von Anscheinwaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen” sagt aus:

(1) es ist verboten
1. Anscheinwaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig verstellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klinge von über 12 cm
zu führen.

(more…)