Der Knubbel muß weg!
In Internetforen wird derzeit eifrig darüber diskutiert, wie man mit dem Messerverbot der Bundesregierung umgehen kann. Das Portal Gourmet Report  empfielt beispielsweise seinen Lesern:
“Hobbyköche können Messer mit über 12 cm Klingenlänge weiterhin zur Ausübung ihres Hobbys benutzen, müssen diese aber – genau wie auch Profiköche – verschlossen von zu Hause zum Ort der Hobbyausführung transportieren. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Transportbehältnis könnte ein Koffer sein wie der abschließbare “P-28 Chroma type301″ Messerkoffer. “
