Verschärfung des Waffenrechts
Am 22.02.2008 wurde mit den Stimmen der großen Koalition sowie der Grünen und der Linken eine Verschärfung des Waffenrechts beschlossen, bei dem erstmals in der Geschichte Deutschlands Kinderspielzeug und Taschenmesser in den Geltungsbereich des Waffengesetzes überführt wurde.
Der neue §42 des WaffG zum “Verbot des Führens von Anscheinwaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen” sagt aus:
(1) es ist verboten
1. Anscheinwaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig verstellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klinge von über 12 cm
zu führen.
