Verschärfung des Waffenrechts
Am 22.02.2008 wurde mit den Stimmen der großen Koalition sowie der Grünen und der Linken eine Verschärfung des Waffenrechts beschlossen, bei dem erstmals in der Geschichte Deutschlands Kinderspielzeug und Taschenmesser in den Geltungsbereich des Waffengesetzes überführt wurde.
Der neue §42 des WaffG zum “Verbot des Führens von Anscheinwaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen” sagt aus:
(1) es ist verboten
1. Anscheinwaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig verstellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klinge von über 12 cm
zu führen.
Unter den Begriff “Anscheinwaffe” fällt zunächst einmal alles was irgendwie wie Waffe aussieht unabhängig von seiner Funktion. Eine nähere Begriffsbestimmung gibt es bislang noch nicht. Es steht zu befürchten, dass sich demnächst deutsche Gerichte ausgiebig mit der Frage beschäftigen müssen, ob eine Spielzeugpistole den Anschein einer scharfen Waffe hervorruft oder nicht.
Link zum Thema Anscheinwaffen:
Neues Waffengesetz: Bürger werden kriminalisiert, Verbrecher geschont
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Das Messerverbot
1. “Lethermantool” von Shell, Klingenlänge 6,5 cm. Dieses Messer bleibt von der WaffG-Änderung verschont.
2. Einhandmesser, Boeker-Kopie, Klingenlänge 9 cm. Das Führen dieses Messers ist zukünftig verboten, der Besitz bleibt erlaubt.
3. Einhandmesser Boeker Galaxy, einseitige geschliffene Dolchklinge, Klingenlänge 8 cm. Das Führen dieses Messern könnte evl. erlaubt bleiben, wenn das “Taschenmesserprivileg” für Klingen unter 8,5 cm fortbesteht. Darüber herrscht aber derzeit noch Unklarheit.
4. Schweizer Messer Victorinox, Klingenlänge 6,5 cm, weiterhin erlaubt.
Das Verbot von Balisongs im Rahmen der Waffenrechtsverschärfung von 2002 hat keine Verbesserung der Öffentlichen Sicherheit gebracht, weil sich Leute, denen die Rechtsordnung weitestgehend egal ist sich a] nicht daran halten oder b] auf andere Gegenstände ausweichen. Letztlich stellt ein Verstoß gegen das WaffG nur ein Ordnungswidrigkeit dar, die für jugendlichen Intensivtätern ohne weitere Konsequenzen ist.
Für mich hätte ein Verstoß gegen das WaffG, auch wenn es nur eine OWi darstellt, die fatale Konsequenz, dass meine waffenrechtliche Zuverlässig in Frage gestellt werden könnte. In Zukunft werde ich also aufpassen müssen, welches Messer ich in die Tasche stecke oder ob ich es zum Pilze sammeln lieber im verschlossenen Handschuhfach aufbewahre. In diversen Internetforen werden bereits Alternativen diskutiert, die neuen Verbote legal zu umgehen. Fest steht jedoch eindeutig: die öffentliche Sicherheit werden die neuen Verbote nicht verbessern.
Links zum Thema Messerverbot:
Waffengesetz – Kommentar vom B.Z. Chefreporter Schupelius
Martenstein – Messer für Pilze!
Gourmet Report – Waffenrecht und Küchenmesser

February 25th, 2008 at 12:50
[...] Internetforen wird derzeit eifrig darüber diskutiert, wie man mit dem Messerverbot der Bundesregierung umgehen kann. Das Portal Gourmet Report  empfielt beispielsweise seinen [...]