Die Sportordnungen stellen keine besonderen Anforderungen an die Orginalität der Optiken für das Ordonnanzwaffenschießen. Es wären auch nicht mehr genügend intakte Geräte vorhanden, selbst wenn man die zivilen Vor- und Nachkriegsgläser der Baureihe Zielvier und Zielsechs mit einbezieht. Lediglich die Vergrößerung der Gläser ist durch die Sportordnung begrenzt: 12fach beim BDS, 10fach beim BDMP.
Die Optiken der Wehrmacht hatten standardmäßig viefache, maximal jedoch sechsfache Vergößerung. Sie hatten explizit keine Dioptrieneinstellung sowie Absehen 1 mit Zielstachel. Dieses Absehen war zwar für Scharfschützen optimal und Jäger verwenden es noch heute, für das Scheibenschießen sind Absehen 4, Crosshair oder Target dot aber deutlich besser geeignet. Technisch wäre es zwar möglich, ein altes Zielsechs mit einem neuen Absehen auszurüsten, praktisch gibt es aber kein originales ZF, das den heutigen Ansprüchen für das Sportschießen genügt. (more…)