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Waffen und Waffenrecht in Deutschland
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Artikel der Kategorie January, 2008

Großwildjäger ohne “Waffenschein”

January 06, 2008 Von: Nightingale Kategorie: Medien Noch keine Kommentare →

Leserbrief zu Artikel vom 18.12.2007:Großwildjäger ohne Waffenschein am Flughafen gestoppt
http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/hessen?em_cnt=1260207

Liebe FR-Online, Überschriften wie “Großwildjäger ohne Waffenschein” zeugen von wenig Sachkenntnis bezüglich des Waffenrechts und sind auch nicht dazu geeignet, der Leserschaft Klarheit und Wissen in dieser Sache zu vermitteln.Von den ca. 350.000 Jägern in Deutschland besitzen nur die allerwenigesten einen “Waffenschein”. Die für die Jagd benötigte waffenrechtliche Erlaubnis heißt “Waffenbesitzkarte”.

Waffenscheine gibt es natürlich auch. Der Inhaber einer solchen waffenrechtlichen Erlaubnis hat das Recht, im öffentlichen Raum eine Waffe zu seinem persönlichen Schutz zu Führen. Dazu muss gegenüber der ausstellenden Behörde eine besondere Gefährdung glaubhaft gemacht werden. Auf Jäger trift das in der Regel nicht zu, deshalb haben Jäger auch keine “Waffenscheine”.

->Absender ist mit der evtl. Veröffentlichung einverstanden!

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